AGB

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 EXPERSOFT REINHARD SAUER GMBH, nachfolgend «ExpertSoft» genannt, offeriert als Vertreter des Herstellers und Distributor ihren Kunden und Partnern, nachfolgend «Partner» genannt, im ServerCentricComputing und Telekombereich ein breites Angebot an Produkten, Komplettlösungen sowie Dienstleistungen.
1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von ExpertSoft zu ihren Partnern. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ExpertSoft und Partnern, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Geschäftsbedingungen des Partners kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von ExpertSoft ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB von ExpertSoft nicht im Widerspruch stehen.
1.4 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.6 Änderungen werden dem Partner auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise, zum Beispiel Publikation auf der Webpage der ExpertSoft bekanntgegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Partners innert Monatsfrist in Kraft.
1.7 «Produkte» sind von ExpertSoft angebotene und vertriebene Maschinen, Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere Hardware, des weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen sowie Software.

2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte

2.3 Die von ExpertSoft angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.
2.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die ExpertSoft keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist ExpertSoft berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
2.5 Vom Partner gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit ExpertSoft. Kosten, die bereits entstanden sind, kann ExpertSoft dem Partner belasten.
2.6 ExpertSoft ist zu Teillieferungen berechtigt.

3. Abnahme und Prüfung

3.1 Der Partner ist verpflichtet, die von ExpertSoft gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, ExpertSoft schriftlich bekanntzugeben.
3.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Partners, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1 Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Partner über.
4.2 Werden die Produkte vom Partner nicht terminkonform abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Partners während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Partner nachgeschickt.

5. Rücksendung von Produkten

5.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Partner bedarf der vorherigen Zustimmung von ExpertSoft und erfolgt auf Kosten und Risiko des Partners. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
5.2
ExpertSoft behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Partner auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann ExpertSoft eine Fehlersuche auf Kosten des Partners (Mindestaufwand eine Stunde) durchführen.
5.3
In jedem Fall gelten die von ExpertSoft und vom Hersteller definierten Abläufe. Der Partner hat vor der Rücksendung bei ExpertSoft eine «Retourennummer» zu verlangen.

6. Preise

6.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von ExpertSoft verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Verteilzentrum der ExpertSoft. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Partners. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
6.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragserteilung berechnet. Soweit ExpertSoft seitens der Hersteller bzw. Lieferanten die Zusicherung erhalten hat, Preissenkungen an die Partner weiterzugeben, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Übergabe der Produkte. Dies gilt umgekehrt auch für den Fall von Preiserhöhungen durch die Hersteller bzw. Lieferanten. Im übrigen kann ExpertSoft jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.

7. Zahlungsbedingungen / Kündigungsfristen

7.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der ExpertSoft innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Partner ohne Mahnung im Verzug. ExpertSoft kann einen Verzugszins in Höhe von 10 % geltend machen. Die Benutzungsgebühren für die Serverfarmaccounts sind quartalsweise zum Voraus geschuldet und fällig
7.2
Bei Zahlungsverzug des Partners ist ExpertSoft ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Partner ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Partners. Dies gilt insbesonders auch für das Abschalten, resp. wieder aufschalten eines Accounts auf der Serverfarm
7.3
Wenn der Partner anschliessend auch innert einer von ExpertSoft angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist ExpertSoft berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Partner definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist ExpertSoft auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesregeln des OR vorzugehen.
7.4
Alle Forderungen von ExpertSoft, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Partner Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von ExpertSoft nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von ExpertSoft an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z. B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Partners. Der Partner hat die Pflicht, ExpertSoft zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
7.5
Auf Verlangen von ExpertSoft tritt der Partner seine Forderungen gegen Endpartner aus dem Wiederverkauf der von ExpertSoft gelieferten Produkte zahlungshalber an ExpertSoft ab (Art. 172 OR).
7.6
Die Accounts auf der Serverfarm können gegenseitig mit einer Frist von 6 Monaten jeweils auf den 30. Juni eines Kalenderjahres gekündigt werden.

8. Verrechnung / Retentionsrecht

8.1 Der Partner ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der ExpertSoft zu verrechnen.
8.2
Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Partners an Sachen der ExpertSoft ist vollumfänglich wegbedungen.
8.3
Der Partner ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes bei seinem Endpartner anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

9. Eigentumgsvorbehalt

9.1 Die von ExpertSoft gelieferten Produkte bleiben - solange sie im Einflussbereich des Partners stehen - im Eigentum der ExpertSoft, bis ExpertSoft den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. ExpertSoft ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Partners einzutragen. Der Partner verpflichtet sich, auf Verlangen ExpertSoft umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
9.2
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Partner verpflichtet, die von ExpertSoft gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

10. ExpertSoft - Dienstlleistungen / Support

10.1 ExpertSoft unterhält mit seinen Zulieferfirmen einen Telefon-Support (Hotline) für bestimmte Produkte.
10.2
Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Partner separat gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt. Ausnahme dazu bilden die Dienstleistungen der Serverfarm.

11. Garantie

11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Partner bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endpartner. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass ExpertSoft keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11.2
Die Gewährleistung von ExpertSoft für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Partner verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber ExpertSoft und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von ExpertSoft besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Partner abzutreten.
11.3
Der Partner anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.4
Des weitern anerkennt der Partner, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung ExpertSoft schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von ExpertSoft noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Partner verursachte Mehrkosten werden dem Partner in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch ExpertSoft auf Kosten des Partners.
11.5 In jedem Falle hält sich der Partner an die von ExpertSoft bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

12. Haftung

12.1 ExpertSoft haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Partner nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von ExpertSoft, deren Hilfspersonen oder den von ExpertSoft beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
12.2
Jede weitergehende Haftung von ExpertSoft, deren Hilfspersonen und der von ExpertSoft beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Partner in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs-oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
12.3
ExpertSoft verpflichtet sich, dem Partner allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

13. Patente und andere Schutzrechte

Wenn ein Dritter gegen den Partner bzw. dessen Endpartner. Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Partner ExpertSoft schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. ExpertSoft wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Partner verzichtet ExpertSoft gegenüber auf irgendwelche Garantieoder Haftungsansprüche.

14. Wiederausfuhr

Die von ExpertSoft vertriebenen Produkte unterliegen den US und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Partner verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde zur Zeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

15. Software - Programme

15.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von ExpertSoft gelieferten Software-Produkte, Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/EndPartner enthalten sind.
15.2
Der Partner verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

16. Hersteller-Reporting, Datenschutz

16.1 Der Partner anerkennt, dass ExpertSoft im Rahmen des periodischen sog. Hersteller-Reportings partnerbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Partner bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
16.2 Des weitern ist der Partner einverstanden, dass ExpertSoft partnerbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Partners bearbeitet und dem von ExpertSoft beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekanntgibt.

17. Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Partner nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von ExpertSoft übertragen werden

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
18.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für ExpertSoft sowie für den Partner bei den am Geschäftssitz von ExpertSoft örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. ExpertSoft ist berechtigt, den Partner auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen. Mit der Auftragserteilung und / oder Bezahlung der Rechnungen anerkennt der Partner die vorliegenden AGB’s.

AGB der ExpertSoft GmbH, CH-6332 Hagendorn ZG - Januar 2010